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Die neu geregelte Bildungskarenz als logistische Herausforderung

Ich bin ausgerechnet mit 1. Juli 2013 in Bildungskarenz gegangen. Bis zum 30. Juni hatte es bei Leuten mit Studienberechtigung gereicht, die Inskription am AMS vorzulegen, ab jetzt müssen Prüfungen im Ausmaß von acht ECTS-Punkten pro Halbjahr (!) nachgewiesen werden.

Der Zugang zur Bildungskarenz beruht auf der Voraussetzung eines aufrechten, mindestens bereits sechsmonatigen Angestelltenverhältnis (echte und freie DienstnehmerInnen), eines erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld sowie einer schriftlichen Vereinbarung mit den DienstgeberInnen. Dann gibt es Weiterbildungsgeld vom AMS in der Höhe des Arbeitslosengeldes inklusive Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Den DienstgeberInnen entstehen keine Kosten, es gibt nicht einmal einen Kündigungsschutz, dafür bekommen sie am Ende wahrscheinlich ausgeglichenere und ganz sicher besser qualifizierte ArbeitnehmerInnen zurück.

Nun gut, dachte ich mir anfangs, es ist ja nur gerecht, dass nun auch diejenigen, die eine Studienberechtigung besitzen, mehr nachweisen müssen als nur die Inskription. Auch wenn es mir lieber wäre, alle dürften sich die Bildungskarenz viel freier gestalten – und sich in diesem Rahmen durchaus mal eine Auszeit vom Berufsalltag gönnen, Stichwort: Burnout-Prophylaxe. Das würde selbst betriebswirtschaftlich Sinn machen.

Rat- und ahnungslos im AMSv

Doch der 1. Juli war in mehrerlei Hinsicht ein blödes Einstiegsdatum: Das AMS brauchte sofort einen Studiennachweis, daher musste ich noch das Sommersemester inskribieren (in meinem Fall kein Problem, da mensch ein Dissertationsstudium jederzeit beginnen kann). Dann jedoch fiel meiner AMS-Beraterin ein, dass sie gleichzeitig auch schon einen Erfolgsnachweis für dieses Semester brauchte. Wie sollte das im Juli gelingen? Nur indem ich in Windeseile eine Betreuerin für meine Dissertation fand, die mir einen Nachweis über den Fortschritt meiner Arbeit unterschrieb – das ist nämlich bei Abschlussarbeiten als Ersatz für ECTS-Punkte möglich. Abgesehen davon hieß es, ich müsse nach dem ersten Halbjahr, also Ende Dezember, den Erfolg des Wintersemesters nachweisen, denn merke: Das AMS rechnet in Halbjahren, nicht in Semestern. Unmöglich, die Prüfungen sind ja erst im Jänner. Ratlosigkeit bei der AMS-Beraterin und keinerlei Bereitschaft, diesem Problem nachzugehen.

Ich begann also gezwungenermaßen selbst zu recherchieren und sprach u. a. mit einer Juristin in der AMS-Bundesgeschäftsstelle. Es sei schon längst ein Durchführungserlass des Sozialministeriums da, der besagt, dass das AMS vier Wochen Nachfrist für die Nachweise gewähren kann, und da klar sei, dass auch Ende Jänner noch kaum ein Zeugnis ausgestellt ist, kann das AMS den Bezug vorübergehend sperren und bei Vorlage der Zeugnisse im Nachhinein dann auszahlen. Sie nannte mir sogar den exakten Pfad, auf dem meine Beraterin den Erlass im AMS-Intranet finden könne.

Frechheiten vom Ministerium

Alles also nur der übliche AMS-Kram mit schlecht geschulten oder schlicht desinteressierten BeraterInnen? Das Sozialministerium hatte gut vorgesorgt, damit die Änderung smoothly über die Bühne geht?

Das Telefonat mit einem AMS-Experten im Sozialministerium klang anders: Wenn ich schon so gescheit sei, ein Dissertationsstudium zu absolvieren, müsste ich eigentlich auch gescheit genug sein, um mir vorher zu überlegen, wie das gehen soll, wenn ich am 1. Juli die Karenz anfange, blaffte er mich an. Als ich darauf hinwies, dass ich mir das Datum ja nicht aussuchen konnte, weil meine Dienstgeberin da auch noch mitzureden hatte, wurde er richtig ungehalten: Die Änderung sei genau deswegen eingeführt worden, damit die Betriebe aufhören, Leute über den Sommer in Bildungskarenz zu schicken und sich so den Lohn sparen, während die MitarbeiterInnen einfach inskribieren und Ferien machen. Guter Rat an mich: Ich solle über den Sommer halt einen VHS-Kurs machen.

online seit 22.01.2014 09:27:30 (Printausgabe 65)
autorIn und feedback : Annika Settergren




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