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Teilinvalide … … werden auf den Arbeitsmarkt geworfen: Zur Plage der „Reform“ der Invaliditätspension SEIT JAHREN IST DAS ANGEBLICH VIEL ZU NIEDRIGE Pensionsalter im Visier der Politik. Hauptverdächtige neben „FrühpensionistInnen“: die InvaliditätspensionistInnen. Nun soll es ernst werden mit dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“. Über den Sommer hat das Sozialministerium rasch eine Novelle der Invaliditätspension zur Begutachtung ausgeschickt. Befristete Invaliditätspensionen für Menschen unter 50 Jahren sollen prinzipiell abgeschafft werden. Da nur 15 Prozent sofort eine unbefristete Pension bekommen, fallen die meisten Betroffenen unter das neue Regime. Damit könnte das statistisch erfasste Pensionsalter um bis zu zwei Jahre herunter gedrückt werden. Wer eine medizinische Rehabilitation bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) macht, soll von jetzt an als „Rehabilitationsgeld“ das erhöhte Krankengeld erhalten, das beim letzten Job zugestanden wäre. Dumm, dass viele aus der Arbeitslosigkeit kommen und der letzte Job oft viele Jahre zurückliegt (die Inflation wird nicht berücksichtigt) und mitunter die Firma nicht mehr existiert. Wer beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Umschulung oder Wiedereingliederungs- maßnahme macht, erhält zum meist mickrigen Arbeitslosengeld immerhin 25 Prozent dazu. PRAKTISCH FÜR DEN STAAT: BEIDE BEZÜGE WERDEN nur zwölfmal ausbezahlt und nicht 14-mal im Jahr wie die Pension. Für viele ein Verlust. Aufgrund von Protesten soll nun doch eine Mindesthöhe für die Bezüge gelten. Ziel der groß angekündigten Rehabilitation ist nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) nicht die volle Arbeitsfähigkeit, sondern nur jene für einen Halbtagsjob. Die nach wie vor teilinvaliden Menschen sollen wohl möglichst rasch auf den Arbeitsmarkt gedrängt werden, wo sie sich für nicht-existenzsichernde Teilzeitjobs billig zu verkaufen haben. Das Sozialministerium behauptet in seiner Planrechnung, dass nur mehr zehn Prozent arbeitslos sein würden. Alle anderen fänden nach Rehabilitation oder Umschulung eine Arbeit. „Sozialökonomische Betriebe“ sollen verstärkt eingesetzt werden. Eine Mitwirkungspflicht, auch bei Auswahl und Planung der Rehabilitation, wird eingeführt. Wer die Zwangsrehabilitation – freie Arztwahl gibt es nicht! – verweigert, dem/der wird für mindestens sechs Wochen der Bezug gestrichen. Rechte der Betroffenen sind so gut wir gar keine vorgesehen. Aufgrund ungeklärter Schnittstellen zwischen PVA, Krankenkasse und AMS sind Details unklar. Casemanagement gibt es gleich bei drei Stellen: bei der Krankenkasse, beim AMS und bei der gemeinsamen Beratungsstelle fit2work. Die bisher notwendige Zustimmungserklärung zur Speicherung der Daten soll gekippt werden, weil diese die KlientInnen nur „irritieren“ würde. Intime Daten inklusive ärztlicher Gutachten sollen nun ungefragt an AMS, Krankenkasse, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und ans Bundessozialamt übermittelt werden. DAS PRINZIP „REHABILITATION VOR PENSION“ wäre schon längst im alten System möglich gewesen. Es geht also mehr um die Statistik und darum, die Betroffenen via AMS unter Druck zu setzen. Trotz der massiven Umstellung findet kein politischer Diskurs statt. Vieles war schon hinter den verschlossenen Türen der Sozialpartnerschaft „ausgepackelt“. Unabhängige Betroffenen-Organisationen sind noch kaum vorhanden. Die großen „Hilfsorganisationen“ schweigen, denn in das Paket wurde auch eine Novelle zum Pflegegeldgesetz geschnürt. Volkshilfe, Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz sorgen sich in ihren Stellungnahme vor allem um das Geld ihrer KundInnen. Die Armutskonferenz ist wie so oft auf Tauchstation, weil sie offenbar nicht gegen die Geschäftsinteressen ihrer großen Mitglieder agieren darf. Diese machen ja auch gute Geschäfte mit AMS-Zwangsmaßnahmen und nehmen daher nicht deutlich Stellung gegen die menschenrechtswidrigen Bezugssperren. Mit Hundstorfers Bedarfsorientierter Mindestsicherung wurde das AMS für soziale Randgruppen zuständig; jetzt soll das auch für (Teil-)Invalide gelten. Das AMS wird so entsprechend dem neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregime zur zentralen Armenpolizei. Der letzte große Baustein wird nun gesetzt, Widerstand fand nicht wirklich statt. online seit 20.01.2013 22:38:09 (Printausgabe 61) autorIn und feedback : Martin Mair Links zum Artikel:
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