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Zur Plage ... ... von Abschiebungen nach Griechenland Das österreichische Innenministeriums hält hartnäckig an der Hardliner-Politik gegenüber Flüchtlingen, für deren Asylverfahren eigentlich Griechenland zuständig wäre, fest. Andere EU Staaten gehen bei Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland sensibler um. Schon seit längerem schickt bspw. Deutschland keine Familien oder Minderjährigen nach Griechenland zurück. In Österreich musste der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort sprechen, um die Abschiebung einer Mutter mit ihren Kindern nach Griechenland zu stoppen. Das Erkenntnis des Höchstgerichts lässt eine über die Einzelfallkonstellation hinausgehende Beurteilung der menschenrechtlichen Situation in Griechenland jedoch vermissen. Österreich könnte demnach weiterhin Flüchtlinge nach Griechenland abschieben, auch Familien mit Kindern oder andere besonders verletzliche Gruppen, wenn das Bundesasylamt von den griechischen Behörden eine Zusage zur Unterbringung und Versorgung der zurückgeschobenen Flüchtlinge einholt. Damit bleibt der Verfassungsgerichtshof hinter den aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene zurück. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zahlreichen dringenden Appellen von Flüchtlingen, die nach Griechenland überstellt werden sollten, stattgegeben und ihre Abschiebung gestoppt. Darunter finden sich mittlerweile auch einige Fälle aus Österreich, wie bspw. der Fall eines afghanischen Flüchtlings, dessen Beschwerde der Verfassungsgerichtshof pikanterweise abgelehnt hatte. Die Empfehlung des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs an etliche EU-Staaten, bei denen eine größere Anzahl an vorläufigen Aussetzungsentscheidungen des EGMR ergangen sind (Belgien, die Niederlande, Großbritannien, Norwegen und Finnland), haben mittlerweile Briefe bekommen, in denen das Straßburger Gericht es als Unterstützung bei den anhängigen Prüfungsverfahren bezeichnet, wenn die Regierung in allen Fällen die Abschiebungen aussetzt. Der EGMR kündigte darin auch an, in allen an ihn herangetragenen Beschwerden eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung anzuordnen. Österreich erhielt das Schreiben des EGMR am 27.10.2010, dennoch beharrt das Innenministerium auf Überstellungen nach Griechenland. Großbritannien hat mit Vernunft und Pragmatismus auf die Aufforderung reagiert und führt aus Kosten- und Zeitgründen die Asylverfahren nun selbst durch. Ministerin Fekter hingegen bürdet ihrer ohnedies überlasteten Asylbehörde das Führen von Verfahren auf, die entweder im Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof oder durch einstweilige Verfügungen des Menschenrechtsgerichtshof voraussichtlich im Sande verlaufen werden. Das Innenministerium behauptet, die Situation in Griechenland geprüft und zu dem Schluss gekommen zu sein, dass Flüchtlinge dort menschen- und EU-rechtskonform behandelt werden. Bei der Beurteilung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und ihrer Chancen im Asylverfahren werden aber kritische Berichte nicht ausreichend berücksichtigt. So werden Behördenberichte per se als objektiv angesehen und außer Zweifel gestellt, selbst wenn sich aufzeigen lässt, dass sie gravierende Probleme ausblenden. Den zahlreichen NGO-Berichten über den fehlenden Schutz von Flüchtlingen in Griechenland, wird eine geringere Glaubwürdigkeit unterstellt, weil diese auch eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem Dublin-System, das die Zuständigkeit für Asylverfahren in der EU regelt, haben. Die Situation von Flüchtlingen in Griechenland In den letzten zwei Jahren sind eine Reihe von kritischen Berichten und Dokumentationen über die Situation von Flüchtlingen in Griechenland erstellt worden. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hat die EU-Staaten aufgefordert, keine Flüchtlinge nach Griechenland zurückzuschicken, und dies mit einem unzulänglichem Asylsystem begründet, das dazu führt, dass Schutzbedürftige durch die systematischen Mängel nicht erkannt werden und ihnen die Abschiebung in den Herkunftsstaat droht. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammerberg, oder Manfred Nowak, Sonderberichterstatter der UN, kommen zu keinem besseren Befund, insbesondere wegen der menschenunwürdigen Bedingungen in Schubhaft und der unzureichenden Versorgung von AsylwerberInnen. Die eklatanten Mängel im Asylverfahren beginnen bereits bei der Schwierigkeit, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können, und ziehen sich durch das gesamte Asylverfahren: keine (qualifizierten) DolmetscherInnen bei Befragungen, keine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Fluchtgründen, standardisierte Ablehnung der Anträge mit der Begründung, rein wirtschaftliche Gründe seien Motiv der Flucht gewesen. Mit solchen Textbausteinen werden auch Flüchtlinge aus Ländern abgefertigt, deren Anträge in anderen EU-Staaten überwiegend positiv entschieden werden. Im Ranking der Asylanerkennungsquote liegt Griechenland weit abgeschlagen: Nur 0,02% der Anträge wurden in erster Instanz positiv entschieden, in Österreich immerhin 37,9%. Dazu kommt, dass es derzeit kein Berufungsverfahren gibt. Besorgnis erregend sind auch die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge zu überleben versuchen: Die staatlichen Versorgungskapazitäten (für rund 900 AsylwerberInnen) reichen für einen Bruchteil der in Griechenland lebenden AsylwerberInnen, rund 20.000 sind obdachlos und gezwungen, sich mit tageweisen Jobs irgendwie über Wasser zu halten. In Zeiten der Krise wurden die Arbeitsmöglichkeiten aber rar. Fazit Dem Innenministerium liegen somit auch kritische Berichte vor, deren Seriosität außer Frage steht. Es gibt Beispiele anderer Länder, die keine Abschiebungen durchführen, weil Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Es fehlt in Österreich aber offensichtlich an der Bereitschaft, den Beispielen und Empfehlungen zu folgen und keine Abschiebungen durchzuführen, solange die Missstände im griechischen Asylsystem nicht beseitigt sind. online seit 16.12.2010 13:23:43 (Printausgabe 52) autorIn und feedback : Anny Knapp (asylkoordination österreich) |
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