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  „Dieser Vorwurf muss sich ­aufhören“

Ein Kommentar zur FPÖ-Historikerkommission

„Erster Zwischenbericht Oktober?“, flüstert ­Johann Gudenus, geschäftsführender Klubobmann der FPÖ und Mitglied der Wiener schlagenden Burschenschaft Vandalia, dem von Walter Rosenkranz, Klubobmann der FPÖ und Mitglied der Burschenschaft Libertas, das Wort überreicht wurde, um den zeitlichen Ablauf der „Historikerkommission“ (1) vorzustellen. Der angesprochene FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky nickt; mehr Information zum Thema Zeitplan enthält Gudenus Wortmeldung dann auch nicht. Stattdessen vorhersehbare Phrasen: „hysterische Gesinnungspolitik“, „Hasspolitik“, „Neidpolitik“, „Vernaderungspolitik“. Wenn eine bei dieser FPÖ-Pressekonferenz am 13. Februar 2018 ein vormittägliches Trinkspiel mit einem Schnaps für jeden fallenden FPÖ-Kampfbegriff gemacht hätte, wäre sie in kürzester Zeit, ja genau, blau gewesen.

In der anschließenden Fragerunde wird der Zeitplan noch einmal spezifiziert, Vilimsky erklärt, dass es „jedenfalls bis zu den Republiksfeiern im Oktober“ einen Bericht geben würde, alles Weitere obliege der Kommission, die ohne Einfluss von außen, ohne Zeitdruck arbeiten solle. Überhaupt ist in dieser Pressekonferenz sehr oft von wissenschaftlicher Qualität, von Expertise und von „vollkommener Unabhängigkeit“ die Rede.

Verzögerungstaktik und symbolische Funktionen

„Eine der wesentlichen Funktionen der Etablierung von Kommissionen ist, notwendiges Handeln (sei es im Bereich der Politik, der Ökonomie oder der Kultur) mit Berufung auf zuerst notwendige Expertise zeitlich zu verzögern“, bemerkte der Historiker Bertrand Perz 2007 in einem Vortrag zu gesellschaftlichen Funktionen von historischen Kommissionen.
Was sich im Fall der FPÖ-Historikerkommission hinauszögern lässt sind erstens weitreichende personelle Konsequenzen und Parteiausschlüsse, zweitens dementsprechende Zugzwänge für den Koalitionspartner ÖVP und Bundeskanzler Sebastian Kurz, wie Abberufungen von Minister_innen usw., und drittens wird die öffentliche Debatte abgekürzt und verschoben, mindestens um acht wertvolle Regierungsmonate. Dass im Zusammenhang mit dem Datum der Zusatz „bis zu den Republiksfeiern“ fällt, verweist auf die symbolische Funktion, die dem – erwartungsgemäß der FPÖ wohlgesinnt ausfallenden – Bericht zukommen soll.

Mehrfach wurde (unter anderem von Mitgliedern historischer Kommissionen) darauf verwiesen, dass aufseiten der Auftraggeber_innen die historische Aufarbeitung immer mit dem Gedanken eines Schlussstriches verbunden ist. Dieser Wunsch – der wissenschaftlicher Forschung als unabschließbarem Prozess per se widerspricht – wurde bei der Pressekonferenz klar formuliert: „Dieser unterschwellige Vorwurf, dass latent das [nationalsozialistische, neonazistische Gedankengut, Anm. rw] bei uns geduldet ist, das muss sich aufhören.“ Die Wortwahl von Walter Rosenkranz verrät, was sein soll: Dieser Vorwurf – nicht die Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut – muss sich aufhören. Und dafür braucht die FPÖ jetzt eine Kommission.

Unabhängigkeit und wissenschaftliche Autonomie

Die Historikerin Carola Sachse formulierte in einem Debattenbeitrag 2016 „Eckpunkte für eine gute wissenschaftliche Praxis der historischen Aufarbeitung schlimmer Vergangenheiten“. (2) Ausgehend davon, dass es um Vergangenheit und Gegenwart der FPÖ schlimm bestellt ist, können diese Eckpunkte auch dazu herangezogen werden, die Bedingungen dieser Historikerkommission zu untersuchen. Nach Sachse sollten idealerweise „vertragliche Vereinbarungen“ geschaffen werden, „die ein Maximum an Unabhängigkeit, klar zuordenbarer wissenschaftlicher Verantwortung, Offenheit des Quellenzugangs, Nachprüfbarkeit und öffentliche Rechenschaftslegung gewährleisten.“

Unabhängigkeit und wissenschaftliche Autonomie wären so zum Beispiel dadurch gewährleistet, dass eine aus externen, „interesselosen“ und ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Kommission zusammentritt und Forschungsaufträge ausschreibt. Die bezahlten Forschungsarbeiten werden dann von Historiker_innen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt werden, durchgeführt. Interesselosigkeit ist wohl ein eher unerreichbarer Zustand; die bisherigen personellen Ankündigungen der FPÖ lassen allerdings nicht nur den kleinsten Verdacht politischer Unabhängigkeit aufkommen. Wilhelm Brauneder, oder „Willy“, wie ihn Harald Vilimsky bei der Pressekonferenz zärtlich nennt, „kommt natürlich auch aus dem klassischen dritten Lager“, betont Walter Rosenkranz. Viel ist in den letzten Wochen zu den seit Jahrzehnten bekannten rechtsextremen Verstrickungen Brauneders geschrieben worden. Weit entfernt von einem Verständnis wissenschaftlicher Autonomie, sieht die FPÖ jedoch gerade seine Zugehörigkeit zum dritten Lager, ebenso wie auch die anderer Mitglieder der „Koordinierungsgruppe“, als Ausweis ihrer Qualifikation. (3) Auch handelt es sich beim angestrebten Vorgehen keineswegs um eine öffentliche Ausschreibung von Forschungsaufträgen durch eine wissenschaftliche Kommission. Vielmehr wurde von der FPÖ eine (derzeit noch) unter Verschluss gehaltene Liste von „30 bis 50“ „nationalen und internationalen Wissenschaftlern“ erstellt, aus der Brauneder ein „Kernteam“ auswählen soll.

Nachprüfbarkeit

Offenheit des Quellenzugangs und Nachprüfbarkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse bedeutet, die Akten nicht nur für die mit der Aufarbeitung beschäftigten Historiker_innen zur Verfügung zu stellen, sondern sie für weitere Forschungen und die Nachprüfung der Ergebnisse zugänglich zu halten. Ob und inwiefern diese Grundbedingung im Fall der FPÖ-Historikerkommission gewährleistet sein wird, wird sich zeigen. Derzeit sieht es jedoch so aus, als würde sogar die Öffnung der Archive (der Burschenschaften) für die Kommissionsmitglieder selbst ein Problem darstellen.

Doch auch wenn es keine Öffnung bisher nicht zugänglicher Archive gibt: Das von der FPÖ und ihren Vorfeldorganisationen veröffentlichte Material ist aufschlussreich und war und ist Forschungsgrundlage umfangreicher wissenschaftlicher Studien. Um nur ein Beispiel zu nennen, sei auf Bernhard Weidingers 650-Seiten-Publikation zu akademischen Burschenschaften in Österreich seit 1945 verwiesen, in der insbesondere auch die vielfältigen Verbindungen zwischen Burschenschaften und FPÖ dargestellt werden.

Die Fragestellung ist die Frage

Offen bleibt nach der Pressekonferenz anhand welcher Fragestellungen Partei(-geschichte) und Burschenschaften untersucht werden sollen. Geht es nach den Reaktionen der FPÖ auf die antisemitischen und den Holocaust-bejubel­nden Liedpassagen der Burschenschaft Germania, stellt das Strafgesetzbuch den Rahmen dessen dar, was innerhalb der Partei tolerierbar ist. Die Frage nach strafrechtlich relevanten Vorfällen müsste sich jedoch die Staatsanwaltschaft stellen, nicht eine wissenschaftliche Kommission.

Werden also Fragen nach antisemitischen Rhetoriken und der Verharmlosung des Nationalsozialismus in Postings, Presseaussendungen, Interviews etc. gestellt werden? Und zwar nicht nur in Facebook-Postings, die von irgendeinem Parteimitglied mitten in der Nacht gemacht werden, wie es Walter Rosenkranz süffisant herunterspielt, sondern vom Bundesparteiobmann am helllichten Tag? Betreffen die Fragestellungen der Kommission auch rassistische Äußerungen? Geht es auch um Homophobie und Sexismus? Kann eine Fragestellung sein: „Kam oder kommt es in der FPÖ wiederholt zu antisemitischen, rassistischen, NS-verharmlosenden, homophoben und sexistischen Äußerungen – sind das vielleicht sogar strukturelle Merkmale?“ Braucht es dafür acht Monate? Braucht es dafür eine Kommission?

Oder noch einmal anders gefragt, anhand eines konkreten Beispiels: Wird also im Oktober „vor den Republiksfeiern“ die Kommission in einem Bericht feststellen, dass Herbert Kickls Ausspruch „diejenigen, die in ein Asylverfahren eintreten, auch entsprechend konzentriert an einem Ort zu halten“ sich einer nationalsozialistischen Rhetorik bedient und in eine Politik mündet, die in höchstem Grad menschenverachtend und rassistisch ist? Oder wird diese Erkenntnis bis Ende des Jahres auf sich warten lassen? Oder werden der Kommission dafür nicht genügend Unterlagen zur Verfügung stehen?

Anmerkungen:
(1) Ich verwende hier die männlich gegenderte Form „Historikerkommission“, da bisher noch keine Historikerin genannt wurde, die an der Aufarbeitung beteiligt sein soll.
(2) In Werkstatt Geschichte 74 (2016), S. 85–99.
(3) Eine Anmerkung, da der Begriff „drittes Lager“ momentan Konjunktur erfährt: Die 1954 von Adam Wandruszka – Historiker, ehemaliges illegales SA-Mitglied und NSDAP-Mitglied – formulierte Lagertheorie wurde auch dahingehend kritisiert, dass sie in einer Zeit der Krise des VdU – Verband der Unabhängigen (Vorläuferpartei der FPÖ und Sammelbecken für ehemalige Nazis) vor allem eine Legitimations- und Entschuldungsfunktion hatte: Wenn es das „dritte Lager“ spätestens seit 1918 kontinuierlich gibt, legitimiert das seinen parlamentarischen Ausdruck, als den sich der VdU verstand und es entschuldet gleichzeitig die ehemaligen Nazis, die sich auf das von Wandruszka so genannte „nationale Lager“ vor der Zeit des Nationalsozialismus berufen konnten.


online seit 07.03.2018 17:55:14 (Printausgabe 82)
autorIn und feedback : Renée Winter




Wie vorher!

aus dem Diskursiv: Vom Leben mit Kindern
[05.10.2018,Monika Vykoukal]


Neiiiihhin!

aus dem Diskursiv:
Vom Leben mit Kindern [05.10.2018,Patrick Ward]


Er hat die Melone so gern

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