Psychotherapie in Österreich
Im Laufe des Lebens entwickelt sich der Mensch kontinuierlich. Verschiedene Lebensphasen sind Teil dieser Entwicklung und bringen wiederum altersentsprechende Entwicklungsaufgaben mit sich. Zusätzlich werden Menschen im Laufe ihres Lebens immer wieder mit schwierigen Situationen konfrontiert und geraten in Krisen, die akute Hilfsmaßnahmen nötig machen.
Etwa ein Drittel der österreichischen Bevölkerung erkrankt mindestens einmal im Leben an einer psychischen Störung, Tendenz steigend. Hilfe in Anspruch zu nehmen ist aus mehreren Gründen nicht immer leicht. Einerseits ist die Stigmatisierung und Ausgrenzung in Österreich immer noch ein großes Problem, so Dr. Georg Psota, Chefarzt und Präsident der Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit, und andererseits sind die Kosten für viele zuerst einmal abschreckend, wenn nicht sogar ein Ausschlusskriterium für die Inanspruchnahme.
Zu Beginn des Jahres gab die Regierung dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger den Auftrag, ein Konzept zum Ausbau der psychischen Versorgung zu erarbeiten. Kurz vor der Nationalratswahl lag dieses Konzept nun vor und beinhaltet als Ziel die Zahl der Therapieplätze von etwa 65.000 pro Jahr auf 78.000 im Jahr 2019 zu steigern. Demzufolge handelt es sich um rund ein Viertel mehr Plätze für Psychotherapie auf Krankenschein. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in multiprofessionellen Einrichtungen ebenfalls ausgebaut werden. Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner betonte in Bezug auf dieses Konzept die Dringlichkeit, psychische Erkrankungen ernst zu nehmen: „Wer psychisch krank ist, soll die beste Versorgung bekommen und zwar kostenlos – bei körperlichen Erkrankungen ist das ja auch der Fall“. Ob und wie das Konzept in der kommenden Legislaturperiode von Schwarz-Blau umgesetzt wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar.
Dem österreichischen Föderalismus gemäß obliegt die Regelung der psychotherapeutischen Versorgung nicht allein dem Bund, sondern auch den Bundesländern. Dementsprechend sieht die Versorgung je nach Bundesland unterschiedlich aus. Grundsätzlich besteht allerdings die Regelung, dass jeder und jede Versicherte im Falle einer psychischen Erkrankung gemäß dem ICD-10 ein Recht auf medizinische Leistungen hat, hierzu gehört auch die Psychotherapie. (1)
Die Sozialversicherungsträger sind gesetzlich dazu verpflichtet eine Therapie in ausreichendem Maße bereitzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Krankenkassen nur dann einen Zuschuss gewähren, wenn eine krankheitswertige Störung nach den ICD-10 Kriterien vorliegt. Sollte eine Person bereits frühzeitig psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, oder berufliche, schulische oder private Probleme haben, so besteht kein Anspruch auf einen Kostenzuschuss. Psychotherapeutische Vorsorge hat demnach keinen hohen Stellenwert. Eine effiziente Gesundheitsvorsorge, die Psychotherapie miteinbezieht, würde nicht nur Betroffenen helfen, sondern auch das Gesundheitssystem entlasten. Langzeitkrankenstände, stationäre Aufenthalte oder Langzeittherapien könnten verringert werden und würden in weiterer Folge zur Finanzierung von mehr Psychotherapieplätzen dienen. Es ist dementsprechend höchst problematisch, dass prophylaktische psychotherapeutische Leistungen nicht finanziert werden.
Therapieplätze und Krankenkassenverträge
Die Gebietskrankenkassen (GKK) leisten im Falle einer psychischen Erkrankung einen Kostenzuschuss in Höhe von 21,80 Euro pro Psychotherapieeinheit. Dieser Zuschuss wurde seit 1992 nicht erhöht. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) fördert mittlerweile mit 40 Euro je Sitzung. Weil der Verfassungsgerichtshof den Sozialversicherungsträgern einen weiten Spielraum hinsichtlich der Festsetzung von Zuschüssen lässt, kann kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden.
In Wien kostet eine Sitzung zwischen 60 und 120 Euro. Um auch Menschen mit geringem Einkommen eine Psychotherapie zu ermöglichen, bieten viele Psychotherapeut_innen Sozialtarife an. Das ist gut gemeint, kann aber das Problem nicht lösen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, Hilfe bei Psychotherapeut_innen in Anspruch zu nehmen, die sich im Status „in Ausbildung unter Supervision“ befinden, und niedrigere Honorare verlangen. Hier gewähren die Krankenkassen allerdings gar keinen Zuschuss.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass die Krankenkassen vollfinanzierte Therapieplätze gewährleisten. Diese Plätze sind allerdings nur bei Vertragspartnern zu erhalten. Vertragspartner sind freiberuflich tätige Personen oder Institutionen, die mit der Krankenkasse einen Vertrag geschlossen haben. Vertragspartner der Wiener Gebietskrankenkasse sind beispielsweise der Wiener Verein für ambulante Psychotherapie (VaP) und die Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung (WGPV). Beide Vereine verfügen über ein Kontingent an Therapiestunden, die von niedergelassenen Psychotherapeut_innen auf Rechnung der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) erbracht werden können. Die Verteilung erfolgt durch die genannten Vereine.
Unter welchen Bedingungen hat man Anspruch?
Grundvoraussetzung ist eine Sozialversicherung und diese muss bei der ersten Sitzung mittels e-Card oder Überweisung nachgewiesen werden. Das heißt, ohne Sozialversicherung besteht auch kein Anspruch auf einen Kassenplatz. Zudem muss wie bereits erwähnt eine krankheitswertige Störung vorliegen. Betroffene sind außerdem dazu verpflichtet, spätestens nach der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine klinisch-psychologische Diagnostik vorgesehen. Erfordert die Behandlung mehr als zehn Einheiten, ist ein zusätzlicher Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen. Je nach Länge der Behandlung sind weitere ärztliche Bestätigungen notwendig bzw. muss ein neuer Bewilligungsantrag gestellt werden.
Der Zugang ist mit viel Aufwand verbunden und der Bedarf weit größer, als das Therapiekontingent decken kann. Lange Wartelisten mit langen Wartezeiten sind die Folge und eine Verschlechterung bis hin zur Chronifizierung der Symptomatik eine mögliche Konsequenz.
Anhand eines klassischen Beispiels wird die Situation deutlich:
Person XY nimmt aufgrund einer Belastungsdepression Psychotherapie im Einzelsetting mit einer wöchentlichen Frequenz in Anspruch. Das Honorar für eine Einheit à 50 Minuten kostet 80 Euro. Am Ende des Monats hat Person XY abzüglich des Kostenzuschusses einen Selbstbehalt in Höhe von 232,80 Euro, mit Tendenz nach oben, je nach Schweregrad, Störungsbild und Frequenz. Letzten Endes ist also Psychotherapie vor allem für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten kaum leistbar.
Psychotherapie für Minderjährige
Bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen kam es zwar zum Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung und einer Verkürzung der Wartezeiten, dennoch mangelt es auch hier an zur Verfügung stehenden vollfinanzierten Behandlungsplätzen. Obwohl die Versorgung in den letzten Jahren ausgebaut und neue Mindeststandards festgelegt wurden, fehlt noch immer die Kassenfinanzierung.
Dem österreichischen Bundesinstitut für Gesundheit (ÖBIG) zufolge sind 10% der in Österreich lebenden Minderjährigen behandlungsbedürftig. 5 % davon würden eine Psychotherapie brauchen, das sind in etwa 85.000. Der im Jahr 2016 herausgegebene Kinder- und Jugendgesundheitsbericht des ÖBIG gibt an, dass nur 13.000 Minderjährige in Österreich in irgendeiner Form (Vollfinanzierung oder Zuschuss) Geldleistungen erhalten haben. Inwiefern die restlichen 72.000 Minderjährigen Psychotherapie erhalten haben ist unklar. Einkommensschwächere Familien haben auf jeden Fall große Schwierigkeiten, ihren Kindern eine Therapie zu ermöglichen.
Problematisch ist, dass wie auch bei den Erwachsenen das Risiko einer Chronifizierung, das Aufkommen weiterer Verhaltensauffälligkeiten oder die Entwicklung von Begleiterkrankungen steigt. Die Erfüllung altersadäquater Entwicklungsschritte ist ebenfalls gefährdet, wodurch die Wahrscheinlichkeit, auch im Erwachsenenalter unter psychischen Problemen zu leiden, massiv ansteigt.
Psychotherapeutische Versorgung von Personen aus Drittstaaten
Erlebt und überlebt ein Mensch Krieg, Gewalt, Folter, Flucht und/oder sexuellen Missbrauch leiden die Betroffenen oft unter physischen und psychischen Folgewirkungen und Traumatisierungen. Psychotherapie kann hier helfen, doch es fehlt an der Finanzierung, insbesondere für dir dringend benötigten Übersetzungsarbeiten.
In Österreich ist für den Zugang zum Gesundheitswesen der Aufenthaltstitel entscheidend. Werden Flüchtlinge als Asylwerber_innen registriert, erhalten sie eine Krankenversicherung bei einer der Gebietskrankenkassen. Ab diesem Zeitpunkt stehen ihnen dieselben Leistungen wie Österreicher_innen zu.
Zu Bedenken ist aber, dass bei der Nutzung des Gesundheitssystems mit zusätzlichen Barrieren hinsichtlich Information, Kommunikation und Sprache zu rechnen ist. Der Diagnostikprozess und die ärztliche Beratung sind ohne Deutschkenntnisse kaum möglich Überweisungen oder Befunde können nicht gelesen werden. Auf Übersetzungsleistung durch Dolmetscher_innen ist man folglich angewiesen – aber auch hier mangelt es an qualifiziertem Personal bzw. an der Finanzierung weiterer Stellen.
In Österreich gibt es einige Vereine, die sich für diese Personengruppe einsetzen, mit dem Ziel, die Situation von Geflüchteten hinsichtlich ihrer psychischen Gesundheit zu verbessern. Die Diakonie, Hemayat, Omega-Graz, Caritas oder die Volkshilfe bieten beispielsweise Interkulturelle Psychotherapie für schwertraumatisierte Personen an.
Wien ermöglicht für nicht versicherte Personen zudem durch AmberMed eine ambulante medizinische Behandlung. Hier findet zumindest eine Grundversorgung statt.
Krankheit erfordert Behandlung
Bricht sich eine Person das Bein, ist eine Behandlung selbstverständlich. Erkrankt eines Menschen Psyche ist dieser mit Stigmatisierung und Ausgrenzung konfrontiert. Hohe Kosten und hoher bürokratischer Aufwand erschweren die Situation zusätzlich. Die Betroffenen sind in der Konsequenz oft verunsichert und schrecken vielfach vor einer Behandlung zurück.
Obwohl Sozialversicherungsträger grundsätzlich dazu verpflichtet sind Therapie bereitzustellen, geschieht dies immer noch in unzureichendem Maße. Es gibt viel zu wenige Kassenplätze. Der Ausbau der Therapieplätze kommt der steigenden Nachfrage nicht nach. Ein Versorgungsmangel, welcher auf ein zu geringes Budget der Versicherungsträger zurückzuführen ist, wird weiter bestehen. Selbst wenn alle diagnostizierten Fälle finanziert wären, bliebe immer noch das Problem der fehlenden Vorsorge.
Das geringe Therapiekontingent trifft vor allem einkommensschwache Familien/Personen. Da unter anderem das Risiko psychischer Erkrankungen eine starke Korrelation zu Armut aufweist, sollte die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung offensichtlich sein.
Während Besserverdiener_innen zumindest in der Lage sind, sich einen Therapieplatz selbst zu finanzieren, bleiben ökonomisch benachteiligte Personengruppen tendenziell unversorgt. Häufige Krankenstände bis hin zum Jobverlust können die Folge sein. Nicht behandelte psychische Erkrankungen können somit auch existenzbedrohend werden.
Eine umfassende Gesundheitsreform wäre nötig. Die Prävention muss ausgebaut werden. Stigmatisierung und Ausgrenzung muss durch Aufklärung entgegengewirkt werden. Menschen werden krank und unabhängig der Art der Erkrankung benötigen sie der Krankheit entsprechende Hilfe.
(1)
Das ICD ist eine Diagnoseklassifikation und steht für International Classification of Deseases and Related Health Problems, welche von der WHO erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.