Über 75 Jahre österreichische Geschichtspolitik und das Gedenkjahr 2018
Das Jahr 1938 läutete eine Hochphase antisemitischer und antiziganistischer Gewalt in Österreich ein. Unmittelbar nachdem Österreich Teil des Deutschen Reiches wurde, begannen österreichische Nationalsozialist_innen mit Beteiligung der Zivilbevölkerung Jüdinnen und Juden sowie Roma und Sinti zu vertreiben und zu ermorden. Politische Gegner_innen wurden ausgeschaltet, Menschen mit Behinderungen, sogenannte Asoziale, Homosexuelle, Kärntner Slowen_innen und Zeug_innen Jehovas verfolgt, geschändet und getötet. Bekanntermaßen ist Österreichs Umgang mit der eigenen NS-Geschichte nicht der rühmlichste. Anlässlich des Gedenkjahres 2018 gab Bundeskanzler Sebastian Kurz nun bekannt, Kurt Yakov Tutters Projekt einer Gedenkmauer für die ermordeten Juden Österreichs zu unterstützen. Zeit für MALMOE, einen Blick zurück auf 80 Jahre österreichische Erinnerungskultur zu werfen und die Geschichtspolitik des offiziellen Österreichs auf den Prüfstand zu stellen.
Phasen der Erinnerung
Der Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit ist nicht frei von Widersprüchen und verdeutlicht, wie Geschichte und die Erinnerung daran ein Spiegel und Austragungsort gegenwärtiger Politik und Gesellschaft sind. Geschichts- und Sozialwissenschafter_innen zufolge ist die Zweite Republik in mehrere erinnerungspolitische Phasen gegliedert.
In den ersten Jahren nach Kriegsende, die durch eine beginnende Entnazifizierung Österreichs unter alliierter Besatzung gekennzeichnet waren, entstand eine antifaschistische Erinnerungskultur, die vor allem von ehemaligen Widerstandskämpfer_innen und dem KPÖ-nahen KZ-Verband getragen wurde. In dieser Phase wurde unter anderem 1951 am Morzinplatz ein Gedenkstein für die Opfer der Gestapo errichtet. Parallel und im Konflikt zu diesem antifaschistischen Gedenken begann sich mit der Einstellung des Entnazifizierungsprojektes das Erinnerungsnarrativ der heimgekehrten Wehrmachtssoldaten zu etablieren, welches die Erinnerungskultur maßgeblich bis in die 1980er Jahre prägen sollte.
Das Gedenken der Heimkehrer
Mit Ausbruch des Kalten Krieges verlagerte sich das außenpolitische Interesse der Alliierten, wodurch eine Entnazifizierung Österreichs zunehmend an Relevanz verlor. Die Überlebenden der fast 1,2 Millionen österreichischen Wehrmachtssoldaten kamen zurück und mit der Amnestie der Minderbelasteten 1947 erhielten 90 Prozent der rund 550.000 von der Entnazifizierung betroffenen Österreicherinnen und Österreicher das aktive Wahlrecht zurück. Zunehmend begannen ÖVP und SPÖ um die Stimmen dieser Wähler_innengruppe zu kämpfen, während öffentliche Ämter, Gerichte, Universitäten und kulturelle Einrichtungen ehemalige Nationalsozialist_innen wieder integrierten.
Die politische, rechtliche und gesellschaftliche Wiederaufnahme ehemaliger Mitglieder der NSDAP, Wehrmacht und SS materialisiert sich auch in der Erinnerungslandschaft. Ab den 1950er Jahren wurden bis in die kleinsten Gemeinden Österreichs zahlreiche Kriegerdenkmäler errichtet. In einer aufschlussreichen Studie von 1991 analysierten Sieglinde Rosenberger und Reinhold Gärtner, dass in dieser gruppenspezifischen Erinnerung ehemaliger Wehrmachtssoldaten, die vom Österreichischen Kameradschaftsbund organisiert wurde, der Krieg vom Nationalsozialismus getrennt werden konnte. Die Taten der Heimkehrer wurden legitimiert, Verbrechen der Wehrmacht und der SS tabuisiert, dem sinnlosen Sterben wurde durch die Hochstilisierung des Soldaten- zum Heldentod Bedeutung gegeben. Männliche Aufopferung wurde zum zentralen Element der Erinnerung. Auch heute noch zeugen Kriegerdenkmäler in ganz Österreich von der Dominanz dieses Erinnerungsnarrativs und dem gescheiterten Projekt der Entnazifizierung, wenn in goldenen Lettern im NS-Jargon von Pflicht, Heimat, Blut und Boden zu lesen ist.
„Die Sache in die Länge ziehen …“
Täter_innen und Mitläufer_innen mussten sich somit in Österreich nie ernsthaft ihrer Verantwortung stellen. Im Gegenteil wurden sie für ihre Taten in vielerlei Hinsicht gewürdigt, so auch am jährlich stattfindenden Ulrichsbergtreffen in Kärnten/Koroška, das den Gefallenen und den Heimkehrern aller Waffengattungen – inklusive der (Waffen-)SS – gewidmet war und zum ersten Mal 1958 stattfand. Während Täter_innen integriert wurden, wurden gleichzeitig NS-Opfer, insbesondere Juden und Jüdinnen, ungebrochen gedemütigt. Der Historiker Robert Knight, der die Wortprotokolle der österreichischen Bundesregierung 1945–1952 untersuchte, berichtete, wie Spitzenpolitiker gleichzeitig daran feilten, die Rückkehr von Holocaustüberlebenden sowie die Rückstellung von „arisiertem“ Vermögen zu blockieren. „Ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht …“, meinte damals Innenminister Oskar Helmer (SPÖ).
„… zu Ihrem Bedauern nur bescheiden“
Auf der internationalen Bühne zeigte das offizielle Österreich jedoch ein anderes Gesicht. Hier wurde in erster Linie die berühmt-berüchtigte Opferthese eingesetzt, um hohe Entschädigungs- und Reparationszahlungen zu umgehen. Als zentraler Bezugspunkt diente dem Mythos des ersten Opfers die Moskauer Deklaration. In dieser setzten 1943 die Alliierten fest, wie sie mit den besiegten bzw. befreiten Ländern umzugehen gedachten. Im Abschnitt, der sich auf Österreich bezog, erklärten sie im ersten von drei Absätzen, dass die Republik der Angriffspolitik Hitlers als erstes freies Land zum Opfer fiel. Nach dem Politologen Cornelius Lehngut wollten die Alliierten mit dieser taktischen Formulierung vordergründig den „marginal gebliebenen Widerstand“ stärken und einen österreichischen Aufstand stimulieren. Im dritten Absatz der Moskauer Deklaration wurde jedoch die österreichische Mitverantwortung an NS-Verbrechen betont, aus der sich bereits entsprechende Wiedergutmachungsleistungen ableiten lassen sollten. Die Mitverantwortungsklausel der Moskauer Deklaration findet sich auch in einem der wichtigsten Gründungsdokumente der Zweiten Republik, der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 wieder. Hier wurde die Wiedergutmachung, die sich aus der Deklaration ableiten ließ und die Österreich erbringen hätte sollen, aber bereits auf ein Minimum reduziert: „[…] die einzusetzende Staatsregierung [wird] ohne Verzug die Maßregeln ergreifen, um jeden ihr möglichen Beitrag zu seiner Befreiung zu leisten, sieht sich jedoch genötigt, festzustellen, daß dieser Beitrag angesichts der Entkräftung unseres Volkes und Entgüterung unseres Landes zu ihrem Bedauern nur bescheiden sein kann.“
Zehn Jahre später konnte durch eine Intervention des Außenministers Leopold Figl (ÖVP) die Mitverantwortungsklausel aus dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 gestrichen werden. Der Österreichische Staatsvertrag diente fortan der Opferthese als Legitimationsgrundlage, primär um verschleppte oder nicht erfolgte Entschädigungs- und Reparationszahlungen außenpolitisch zu rechtfertigen.
Keine Opfer, sondern Märtyrer
Anton Pelinka definierte dieses Paradox der janusköpfigen Geschichtspolitik der Zweiten Republik, das nach Außen die Rolle des ersten Opfers verkörperte und nach Innen Täter_innen integrierte, als „double speak“. Peter Pirker relativiert diese Definition. Im Forschungsprojekt Politics of Remembrance (POREM) analysierten Pirker und sein Team 1.800 Wiener Erinnerungszeichen – Mahnmäler, Steine der Erinnerung, Gedenktafeln, etc. – die zwischen 1945 und 2017 errichtet wurden und Bezüge zum Nationalsozialismus und Austrofaschismus herstellen. Die Ergebnisse wurden in einer interaktiven Karte für die Öffentlichkeit aufbereitet.1www.univie.ac.at/porem/maps/#Place/10/1823373,6143598/all/1933-2016 Die Studie verdeutlicht, dass die Opferthese bis in die 1980er Jahre in erster Linie außenpolitisch eingesetzt wurde, ihr aber auch hier nicht die große Relevanz beigemessen werden kann, die ihr häufig nachgesagt wird. Sie erfüllte ihre primäre Funktion in den 1940er Jahren, um sich vor Restitutionszahlungen zu drücken, aber darüber hinaus wurde international Österreich wenig Aufmerksamkeit beigemessen. „Die Opferthese war gesellschaftspolitisch nicht so relevant, sie lässt sich nur in der Unabhängigkeitserklärung und in einigen Politikeransprachen bis 1947/49 finden. Sie verschwindet dann von der Bildfläche, weil eigentlich niemand Opfer sein wollte. Die Widerstandskämpfer wollten keine Opfer sein, sie wollten vielmehr für ihren Einsatz und ihre Aufopferung für den Staat Österreich gewürdigt werden. Die Wehrmachtsveteranen wollten auch keine Opfer sein, sie wollten Helden sein, sie wollten sinnvoll gekämpft haben. Keine Opfer, sondern Märtyrer“, so Pirker.
Waldheims Walzer, vergessene Opfer
Erst mit der Waldheimaffäre 1986 musste sich Österreich intensiver für die versäumte Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen international rechtfertigen. Ein spannendes Zeugnis davon liefert Ruth Beckermanns Dokumentation Waldheims Walzer, die derzeit im Kino läuft. Der geschichtspolitische Wandel, der mit der Auseinandersetzung mit Waldheims NS-Verbrechen einherging, wird auch im Stadtbild sichtbar. Erstmals wurden mehrere Erinnerungszeichen in ganz Wien errichtet, die antisemitische Gewalt benennen, z. B. Gedenktafeln zur Erinnerung an die Zerstörung von Synagogen während des Novemberpogroms 1938. Im Jahr 1987 pflanzten vierhundert Wiener Schüler_innen in der Donaustadt im Auftrag der Stadt Wien 65.000 Bäume in Erinnerung an die ermordeten österreichischen Juden und Jüdinnen – den Gedenkwald Aspern.
Aber erst mit dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 bekannte sich das offizielle Österreich – wenn auch nur schrittweise – zur Verantwortung gegenüber sogenannten vergessenen Opfergruppen. Dies zeigt sich in der Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus 1995. Nun konnten auch Menschen um Entschädigung ansuchen, die aufgrund gleichgeschlechtlicher Handlungen oder als angeblich „asozial“ Belangte im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Im selben Jahr erfolgte eine Reform des Opferfürsorgegesetzes (OFG). Personen, die aufgrund einer Behinderung verfolgt wurden, erhielten erstmals offiziell den Opferstatus.
E Bistarde – Vergiss mein nicht
In der letzten erinnerungspolitischen Phase, die um das Gedenkjahr 2005 beginnt, wurden in einer erneuten Reform auch Homosexuelle, als „asozial“ Verfolgte, Opfer der NS-Gesundheitspolitik (Zwangssterilisierungen) und Opfer der NS-Militärjustiz im OFG anerkannt. Auch im Wiener Stadtbild spiegelt sich diese erinnerungspolitische Phase wieder. Von zivilgesellschaftlichem Engagement getragen, ist sie nicht nur an der Verlegung zahlreicher Steine der Erinnerung zu erkennen, sondern auch durch die Errichtung des Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz am Ballhausplatz, dem sogenannten Deserteursdenkmal.
Nichtsdestotrotz werden bis heute Forderungen verschiedener Opferverbände nicht erhört. So wünschen sich Vertreter_innen der österreichischen Roma-und-Sinti-Communities seit einigen Jahren neben ausstehenden Wiedergutmachungsleistungen auch ein offizielles Erinnerungszeichen, als symbolische Anerkennung der NS-Opfer. Um dieser Forderung Ausdruck zu verleihen, wurde diesen Sommer beim Festival „E Bistarde – Vergiss mein nicht“ in Floridsdorf2www.romanosvato.at, das dem Gedenken an 1938 gewidmet war, ein temporäres Mahnmal errichtet.
Und heute?
Im Zuge der Veranstaltungen zum Gedenken an das Novemberpogrom kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass der Bund die Finanzierung für eine Gedenkmauer sicherstellt. Dieses Erinnerungszeichen, das jahrelang vom Shoa-Überlebenden Kurt Yakov Tutter gefordert wurde, soll die Namen der 65.000 ermordeten jüdischen Österreicher_innen tragen und im Ostarrichipark errichtet werden. Es ist durchwegs zu begrüßen, dass sich der Bund erstmals an der Finanzierung eines zentralen NS-Erinnerungszeichens beteiligt. Alle großen Denkmäler der Bundeshauptstadt – das Mahnmal gegen Krieg und Faschismus am Albertinaplatz, das Mahnmal für die österreichischen jüdischen Opfer der Shoa am Judenplatz sowie das Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz – sind Projekte, die von der Stadt Wien finanziert wurden. Nichtsdestotrotz verdeutlichen der derzeitige Ablauf der Umsetzung sowie aktuelle Diskurse, die von Mitgliedern der Bundesregierung getragen werden, wie Gedenken zu einem Feigenblatt mangelnder Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen werden kann, während gleichzeitig antisemitische und rassistische Gewalt kaschiert und somit legitimiert wird.
Zentral ist bei der Errichtung von Denkmälern immer die Frage nach der Partizipation, weil sie für ihre gesellschaftliche Wirkung entscheidend ist. Von wem wird es gefordert? Wer beteiligt sich an der Umsetzung? Ein Paradebeispiel eines breitenwirksamen Erinnerungszeichens ist das Projekt „Servitengasse 1938“3www.servitengasse1938.at und das dazugehörige Mahnmal „Schlüssel gegen das Vergessen“, das in einem demokratischen, zivilgesellschaftlichen Prozess errichtet wurde. Das Mahnmal symbolisiert eine kontinuierliche und kritische Auseinandersetzung mit der Vertreibung der jüdischen Nachbar_innen und wurde zu einem festen Bestandteil des Grätzls. Im Vergleich hierzu wird durch die plötzliche Bekanntgabe der Umsetzung und des Standortes der Gedenkmauer deutlich, dass weniger eine aktive Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit, die durch demokratische Abläufe getragen wird, im Vordergrund steht, als deren rasche Umsetzung, die durch Top-down-Entscheidungen zustande kommt.
Übertragene Verantwortung
Zusätzlich zeigt sich im Diskurs um die Gedenkmauer, dass das offizielle Österreich ein weiteres Mal versäumt, sich aktiv mit der Geschichte der Täter_innen und den Zuständen, die die Shoa ermöglichten, zu befassen. Exemplarisch steht hierfür eine Aussage von Wolfgang Sobotka (ÖVP) gegenüber der Presse im Rahmen eines gemeinsamen Statements mit Kurz und Tutter vom 6. November 2018. Hier betonte er, der „Verpflichtung Österreichs nachzukommen, Menschen, die nach Wien kommen, eine Stätte anzubieten, wo sie ihrer ermordeten, ihrer geschundenen Verwandten gedenken können.“ Zum einen ignoriert diese Aussage die 2002 errichtete Gedenkstätte im Wiener Stadttempel, die namentlich die ermordeten österreichischen Juden und Jüdinnen erwähnt, als auch das bestehende Mahnmal am Judenplatz und den Gedenkwald in Aspern. Zum anderen wird hierbei die Verantwortung an die Überlebenden und deren Nachfahren übertragen. Bis heute gibt es keinen Ort in der Bundeshauptstadt, an dem sich Besucher_innen, Schüler_innen und die Öffentlichkeit kritisch mit den Täter_innen und den Machtmechanismen, die eine Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung so vieler Menschen ermöglichte, beschäftigen können. Auf den Punkt brachte es Claudia Prutscher, Vizepräsidentin der Israelischen Kultusgemeinde in einem Interview mit der Stimme – Zeitschrift der Initiative Minderheiten im Frühling 2018: „Wir gedenken ununterbrochen. […] Daher liegt es meiner Meinung nach eigentlich auch an der Mehrheitsgesellschaft, dieser Dinge zu gedenken, und nicht an den Opfern und den Nachfahren der Opfer.“
Gedenken an Opfer und NS-Verharmlosung: kein Widerspruch?
Zuletzt zeigt die Unterstützung der Gedenkmauer, wie Erinnerung instrumentalisiert werden kann, um antisemitische und rassistische Handlungen und Einstellungen der eigenen Parteien zu kaschieren. Eine kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit inkludiert eine Reflexion über das eigene Handeln und Denken. Auf der einen Seite eine Gedenkmauer für die Opfer der Shoa zu fördern, aber gleichzeitig antisemitische, rassistische und NS-verharmlosende Aktionen (Facebookgruppe der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft am Wiener Juridicum, Liederbuch-Affäre etc.) als zusammenhangslose „Einzelfälle“ darzustellen, stehen im Widerspruch. Während Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) die Umsetzung der Gedenkmauer als „wundervoll“ bezeichnete, fand kurze Zeit später eine Gedenkfeier für den NS-Piloten Walter Nowotny am Wiener Zentralfriedhof statt, bei dem sich alljährlich aktive FPÖ-Mitglieder, schlagende Burschenschafter und Rechtsextreme versammeln. Eine Politik, die sich zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit bekennt, kann nicht gleichzeitig dieselben Machtverhältnisse fördern, die den Nationalsozialismus überhaupt ermöglichten.
Erinnerung an die NS-Vergangenheit muss eine aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte bedeuten, die sich auch in gegenwärtigen Handlungen widerspiegelt. Es muss bedeuten, sich Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Sexismus und Homophobie aktiv entgegenzustellen. Zusammengefasst gemäß einem Transparent der Donnerstagsdemo: 1938 Gründe gegen Hass!