Der Lockdown hat Erwerbslose unter einen glücklichen Stern gestellt: keine Sanktionen! Jetzt sind die Löw*innen am Zug, um Nachwirkungen abzuwenden – am besten im Rudel, denn wer will schon in den Fängen des AMS herumkrebsen.
Krebs (22.6.–22.7.)
Gutes durch Corona? Nach anfänglichem Ringen musste das AMS noch im März aufs Strafen verzichten, Krebse konnten jubeln oder beruhigt die Scheren einziehen: Erstmals in der Geschichte des AMS gab es eine sanktionsfreie Zeit. Unangenehm bemerkbar machte sich gleich die Verschiebung der Arbeitsmarktagenden ins schwarze Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend: Durchführungserlässe an das AMS bleiben geheim. Und Information an AMS-Abhängige? Mau. Wie mittlerweile bekannt, wurde das Sanktionsregime mit 18.5. wiederhergestellt, Strafen bis zu acht Wochen Komplettsperre wegen Arbeitsverweigerung sind wieder möglich. Hinterhältig: Auch wenn die Versorgung der Arbeitsuchenden mit bewerbungsverpflichtenden Stellenangeboten ausgesetzt war, die vorausgesetzte Eigeninitiative war es nicht. Ob und in welchem Umfang nun Bewerbungen für die Lockdown-Zeit nachzuweisen sein werden, steht noch nicht mal in den Sternen. Eine Vorbereitung mittels Bewerbungsliste scheint dringend angeraten! #straffrei
Löwin (23.7.–23.8.)
Was tun, wenn doch eine Sanktion ausgesprochen wird? Die Löwin zeigt mit wallender Corona-Mähne, wer die wahre Königin der AMS-Savanne ist, und erhebt – den Lockdown-Kilos sei Dank – gewichtigen Einspruch. Wir haben es zuletzt in MALMOE 90 an dieser Stelle erklärt: Wichtig ist erstens, einen Bescheid über die Geldsperre anzufordern, zweitens schriftlich Beschwerde einzulegen. Und sich weiter zu informieren! Die Erfolgsaussichten sind üblicherweise sehr hoch, aber jetzt womöglich nur dann, wenn das ganze Arbeitslosen-Rudel erkennt, dass AMS-Sanktionen kein sternenkonstellationsabhängiges Schicksal sind. #spreadtheword
Jung* (23.8.–23.9.)
Mit 16. März wurden die Leistungen in der Notstandshilfe (NoHi) bis 30. September auf die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG) angehoben, und zwar für Mai bis September inklusive Berufs- und Einkommensschutz. Nachzulesen im 6. Covid-19-Gesetz. Aber das erschütternde Geständnis eines AMS-Ombudsmannes Ende Mai beim Telefonat mit einer unserer Chef-Astrolog_innen beweist: Ihm wurde erst durch dieses Gespräch bewusst, dass der Berufs- und Einkommensschutz auch für NoHi-Bezieher_innen wieder gilt. Nicht nur die Jung* fragen sich jetzt, was das AMS noch alles nicht überrissen hat! Worüber sie aber herzlich lachen konnten: Manchen Arbeitslosen wurde Mitte April die „Lange Nacht der Bewerbung – Online-Edition“ empfohlen. Und was genau das AMS unter „online“ versteht, erfuhren jene, die seit dem 18. Mai einen „Online-Termin“ bekommen hatten, der real darin bestand, dass der_die Betreuer_in sich im eAMS-Konto des_der Arbeitslosen die „Eigenbewerbungen“ anschaute. Was uns wieder zum bedingten Jubel der Krebse führt: Wie wird das sein mit den Bewerbungslisten? Das AMS selber hat im Lockdown nur geraten, die Zeit für Bewerbungsvorbereitung zu nutzen und/oder sich auf die tollen freien Stellen in „versorgungskritischen Branchen“ zu bewerben, die da waren: Post, Landwirtschaft, Sicherheitsdienste, Lebensmittel- und Pharmaindustrie. #coview