MALMOE

Das blanke
 AMS-Horrorskop

So stehen die Sterne der Erwerbsarbeitslosen im Winter 2018/19: Schütz_innen treffen ins kosmisch Schwarze. Aber den Steinböcken und Wasser*hu/wo/men hilft gegen die soziale Kälte nur noch der Donnerstag

Schütz_in (23.11.– 21.12.)

Arbeitslos und Spaß dabei – das ist verboten, wissen wir. Aber kleine Schlupflöcher gibt es doch, die reiselustige Schütz_innen selbstredend zu verteidigen wissen: Arbeitslos Gemeldete dürfen zwar ins Ausland fahren, aber in der Regel nur ohne Bezug. Jetzt ist es zwar so, dass ein Auslandsaufenthalt unverzüglich zu melden ist, aber längstens eine Woche NACH Beginn. Insbesondere leicht organisiert (weil in der Regel niemand nachfragt) ist das über das (datenschutzrechtlich nicht empfehlenswerte) e-AMS-Konto. Wie treffen Schütz_innen hier ins Schwarze, ohne den Ehrlichkeitsbogen zu überspannen? Sie fahren einfach mal los – und falls es notwendig wird (AMS schreibt Bewerbungsaktivitäten vor Ort vor, Krankheit oder gar streikende Genoss_innen vereiteln den rechtzeitigen Rückweg) tragen sie ein, dass der Aufenthalt begonnen hat, schießen mit dem Datum aber niemals übers Ziel hinaus. Falls nichts passiert: Bezug und Pensionszeit, also Existenz geschützt. #volltreffer

Steinbock (22.12.– 20.1.)

Zeit zum bockig werden: Allmählich wird es ernst mit der Abschaffung der Notstandshilfe. Die schwarzblaue Verarmungsoffensive mit der großflächigen Reduzierung der „Mindest“sicherung nach vornehmlich rassistischen Kriterien wird zur MALMOE-Drucklegung ins Hohe Haus ziehen, aber noch nicht am Weg zum Verfassungsgerichtshof sein. Und schon stehen die nächsten Regierungspläne in Opposition zum Sozialstaat: das lange angedrohte „Arbeitslosengeld neu“. Zwischen all den Nebelgranaten (es werde gar kein „Hartz4“, sondern ein „ALG2“, was ja dasselbe ist) rückt immerhin eine konkretere Information ins Sternenlicht: Eine vom Sozialministerium beauftragte Studie mit vorgegebenen Musterzahlen zu potenziellen Rahmenbedingungen ist zwar unter Verschluss, aber partiell geleaked: Alle unter 50 sollen nach längstens 24 Monaten weg vom Arbeitslosengeld und ab in die Mindestsicherung. Pensionszeiten ade! Auch über 50-Jährige werden keine großen Sprünge machen, denn nur wenn sie lange eingezahlt haben, gibt es weiterhin, allerdings sukzessive sinkendes, Arbeitslosengeld. Helfen wird nur Widerstand. #wiederdonnerstag

Wasserhu/wo/man (21.1.– 20.2.)

Über Wasser halten ist essentiell. Manchmal lässt sich das AMS dabei nicht vermeiden und noch seltener einplanen (bewährte Ausnahme: Bildungskarenz). Wasserhu/wo/man fragen also: Welche Zeiträume werden eigentlich für die Berechnung des Arbeitslosen- oder Weiterbildungsgeldes herangezogen? Hier steht mit 1.7.2019 eine grundlegende Änderung bevor. Derzeit hängt die Höhe des Geldes davon ab, in welchem Halbjahr es zur Arbeitslosigkeit kommt. Berechnungsgrundlage war immer ein volles Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.). In Zukunft soll vom Tag der Antragstellung an ein Jahreszeitraum betrachtet werden – mit sechs oder eventuell zwölf Monaten Zeitverschiebung nach hinten. Aaaaaber jetzt wird es kompliziert: Die Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) widersprechen sich. Und: Diese Gesetzesänderung wurde bereits einmal beschlossen und danach in einer nächsten Gesetzesänderung wieder verschoben! Leider steht nicht in den Sternen, ob es mit dem Inkrafttreten diesmal etwas wird oder ob vorher gleich ein neues Arbeitslosenversicherungsgesetz à la Schwarzblau ins Tageshorrorskop rückt. Damit vorausschauende Tüfteleien nicht für’n Gully sind: Augen offenhalten – geht auch unter Wasser.

Diplomiertes Astro Malmoe Service (AMS), eure Stars im 7.Haus!

Disclaimer: Die zwölf Sternzeichen des westlichen Kulturkreises werden mittels des Geburtsdatums zugeordnet – genau wie in deiner AMS-Geschäfts­stelle die Zuordnung zu deiner_m Betreuer_in. Ein Zusammenhang mit realen (Arbeits-)Biografien wäre in beiden Fällen also rein zufällig.