MALMOE

Staatskrise mit Ansage

Ein Rückblick auf die Entwicklung des spanischen Staates zeigt: die Forderung nach Demokratisierung ist das zentrale Motiv der Unabhängigkeitsbewegung

So sehr die Katalonien-Krise die gegenwärtige Berichterstattung über Spanien dominiert, folgt sie bei genauerer Betrachtung einer Reihe von Verwerfungen und Disproportionalitäten der spanischen Politik. Jenes Land, das um die Jahrtausendwende noch als „Maastricht-Musterschüler“ gegolten hatte, scheint seit Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008 nicht zu Stabilität zurückzufinden. Der (zwischenzeitliche) Erfolg der Bewegung der Empörten und von Podemos sowie der erstarkte katalanische Nationalismus – so unterschiedlich sie in ihren Zielen auch seien mögen – verweisen dabei auf sehr spezifische Problemlagen der Genese der Staatlichkeit in Spanien. Ihre Aufarbeitung erklärt, warum die rechtskonservative spanische Regierung nicht in der Lage zu sein scheint, den Konflikt mit der katalanischen Regierung im Sinne einer Deeskalation zu prozessieren. Hierfür gilt es, die vergleichsweise junge Demokratie in Bezug zu ihrem Vorgängersystem, dem Franquismus, und zu den Unzulänglichkeiten des ökonomischen Entwicklungsmodells zu setzen.

Transición – Unzulänglichkeiten der Demokratisierung

Zu General Francos Tod 1975 hatte das Land eine beinahe vierzigjährige, aus dem Faschismus hervorgegangene Diktatur hinter sich gebracht, aber lediglich sechs, weit zurückliegende Jahre eine republikanische Staatsform (zuletzt von 1931 bis 1936) durchlebt. Zumal der Caudillo genau festgelegt hatte, wie die in ihm gebündelte Macht auf die Institutionen übergehen sollte, war das Ende dieser Staatform mit seinem Tod keineswegs besiegelt, sondern erst in der mehrjährigen Tranisción zu bewerkstelligen.

Nicos Poulantzas, der sich mit der „Krise der Diktaturen“ in Südeuropa beschäftigte, hielt fest, dass sich vor allem jene Fraktionen der Bourgeoisie, die von außerspanischem Kapital abhängig waren, ein veritables Interesse an der Überwindung des anachronistischen Regimes hatten (vgl. Oberndorfer 2016, 85). Die Entstehung der spanischen Demokratie folgte somit keinem gesellschaftlichen Impuls „von unten“, sondern einem paktierten, häufig geheim verhandelten Schulterschluss der politischen Eliten zu der in weiterer Folge auch die wiederzugelassene sozialistische Partei (PSOE) zählen sollte. König Juan Carlos und Premierminister Adolfo Suárez, beide tief im Franquismus verwurzelt, vollzogen die politischen Öffnung „von oben“ und innerhalb der Franco-Institutionen. Noch 1981 zeugte ein versuchter Militärputsch von der Gewaltbereitschaft der Rechten. Besonders heikel war das Jahr 1977 als der besagte PSOE und der (im Widerstand aktive) kommunistische PCE legalisiert wurden. Indem das franquistische Parlament seiner eigenen Entmachtung zustimmte, konnten fast zwei Jahre nach Francos Tod die ersten Wahlen stattfinden (die wenig überraschend der bisher prägende Akteur, Suárez’ Wahlbündnis gewann). In loser Entsprechung zum Wahlergebnis wurde ein siebenköpfiges Gremium mit der Ausarbeitung der Verfassung betraut. Vier franquistischen Politikern standen je eine Stimme aus dem PSOE, dem PCE und der katalanischen Minderheit gegenüber. Um den vielzitierten „Konsenscharakter“ der entstehenden Staatsform zu unterstreichen, insistierte Suárez darauf, einen rechten Alleingang zu verhindern und den PSOE-Mann in die Verhandlungen einzubeziehen (immerhin: Die SozialistInnen waren mit 29 % die zweitstärkste Kraft). Dass sich lediglich zwei Drittel der wahlberechtigten SpanierInnen am Referendum über die Annahme der Verfassung beteiligten und somit weniger als 60 Prozent der Wahlbevölkerung ihrer Annahme zustimmten, kann als Hinweis auf die demokratiepolitischen Defizite der eingeschlagenen Demokratisierung gelesen werden (Heywood 1995, 45). Es ist folglich (gerade in Regionen mit ausgeprägtem Regionalbewusstsein und in der spanischen Linken) ein kontroverser Akt, politische Forderungen einzig unter Berufung auf die Verfassung abzuschmettern, wie der spanische Regierungschef Mariano Rajoy dies gegenwärtig tut. Zumal sich die Defizite des verfassungsgebenden Prozesses auch in den entstandenen Rechtsdokumenten widerspiegeln – und dadurch bis heute von Relevanz sind.

Kontroversen um Staat und Verfassung

Der „Konsenscharakter“ der Verfassung kommt in unterschiedlichem Ausmaß zum Ausdruck. Indem den „Nationalitäten“ und Regionen die Konstituierung als Autonome Gemeinschaften zugesprochen wurde, war mit dem Franco-Zentralismus gebrochen, ohne allerdings ein konkretes territoriales Organisationsprinzip auf Dauer zu stellen. Stattdessen steht Madrid bis heute in wiederkehrenden bilateralen Verhandlungen mit den Regionen, die letztlich von der Position der Zentralregierung und dem Verfassungsgericht entscheidend geprägt werden (Castellà 2012). Tatsächlich konnte sich die Dezentralisierung innerhalb der Verfassung beachtlich entwickeln, häufig werden (mit Ausnahme der Transferzahlungen) Vergleiche mit dem deutschen Föderalismus bemüht.

Deutliche Oberhand behielt die Rechte im Bezug auf die Staatsform. Symbolisch wirkmächtig wurde die Demokratie nicht in Anknüpfung an die Zweite Republik wiedergegründet, sondern wie von Franco gewünscht als parlamentarische Monarchie, in der überdies die Beziehung der Staatsgewalten zur katholischen Kirche betont wurde. Der entstehende Parlamentarismus sollte de facto stark präsidiale Züge annehmen, d.h. der Bildung „handlungsfähiger“ und starker Regierung Priorität beimessen (Heywood 1995, 89ff.). Mit einer parlamentarischen Mehrheit kann die Regierung ohne Einbeziehung des Parlaments per Dekret regieren. Diese Möglichkeit ist häufig gegeben, da das Umlageverfahren des Wahlrechts große Parteien und Regierungsmehrheiten fördert (rund 40 % der Stimmen reichen für eine absolute Mandatsmehrheit). Auf dieser Grundlage entwickelte sich das für den Postfranquismus typische Zweiparteiensystem von PSOE und PP.

Staatskritik im Kontext der Krisenproteste

Der Franquismus demokratisierte sich also in den ausgehenden 1970ern zu einer Zeit, die als Einsatzpunkt des Neoliberalismus und der Erosionserscheinungen der westlichen Demokratien ausgemacht wird. Im Spanien nach Franco erwies sich der handlungsfähige Regierungsapparat des PSOE als funktional für die Eingliederung in den europäischen Wirtschaftsraum: Unter der sozialistischen Regierung wurden die Weichen für ein auf Kapitalimport und De-Industrialisierung basierendes „spanisches Entwicklungsmodell“ (López/Rodríguez 2011) gestellt, das von der PP-Regierung ab 1996 entlang der Stellung der Bauwirtschaft und des Tourismus vertieft wurde. Für das Verhältnis von Staat und Regionen entsprach diese Entwicklung lange Zeit einer Win-Win-Situation (auch für die bürgerlichen Regierungsparteien in Katalonien). Die Regionen kamen durch Landverkäufe, Massentourismus (und Korruption) zu schnellen Einnahmen und konnten so die ihnen übertragene Kompetenzen im Bildungs- und Gesundheitsbereich finanzieren. Der Zentralstaat sah andererseits seine eigene Vorstellung von der neoliberalen Zurückhaltung bestätigt. Die spanische Staatsverschuldung lag bis 2008 unter 40 Prozent (umso höher war dafür die Privatverschuldung).

Derartige Kennzahlen ließen um die Jahrtausendwende führende europäische PolitikerInnen neidvoll nach Spanien blicken, wo das Wohlstandsniveau tatsächlich beachtlich gestiegen war. Befürchtungen der spanischen Zentralbank, wonach der Boom vor allem einer Blasenbildung geschuldet sei, sollten sich nach dem Zusammenbruch der Interbankenmärkte allerdings bewahrheiten und gravierende soziale Folgekosten nach sich ziehen. Es wurde mehrfach erörtert, inwieweit die Sparpolitik auf europäischer Ebene autoritäre Politikmuster notwendig gemacht hat (vgl. Oberndorfer 2012). Für Spanien ist überdies die Relevanz der nationalen Regierungen für die Umsetzung der Krisenpolitik zu betonen. Sie sicherten ihre Handlungsfähigkeit verstärkt durch Dekrete und verankerten die Sparpolitik in der Verfassung, während der PP die Regionen der Misswirtschaft bezichtigte. Insgesamt beschrieb die Krisenpolitik so einen Prozess der Re-Zentralisierung und der Stärkung des Zentralstaates (Mendizabel 2014, 11f.). Letztere zeigt sich auch in der Kriminalisierung des etablierten Ungehorsams durch eine neue PP-Gesetzgebung (dem sogenannten „Knebelgesetz“) (Huke 2016, 36), die Demonstrationen vor Regierungsgebäuden und spontane Kundgebungen unter Strafe stellt.

Der postfranquistische Konsens hat in der anhaltenden Wirtschaftskrise die institutionelle Vertiefung der neoliberalen Krisenbearbeitungsstrategien begünstigt. Die jüngste Tragfähigkeit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung speist sich nicht aus rechtspopulistischen Motiven, sondern maßgeblich aus der Unzufriedenheit über die institutionelle Verhärtung des spanischen Staates und knüpft somit an Forderungen der Demokratisierung der Protestbewegung der Empörten an (Zelik 2017). Die auf das Referendum vom ersten Oktober folgenden Szenen bestärken diese Argumentation.

Josep Castellà: La Organización territorial del Estado: El Estado Autonómico. In: Joesp Reniu (Hg): Sistema Politico Español. Huygens Editorial, Barcelona 2012. S. 205–215.

Paul Heywood: The Government and Politics of Spain. Macmillan Press, Houndsmill u.a. 1995

Nikolai Huke: Krisenproteste in Spanien. Zwischen Selbstorganisation und Überfall auf die Institutionen. Edition assemblage, Münster 2016

Isidro López / Emmanuel Rodríguez: The Spanish Model. In: New Left Review 69/2011, S. 5–28

Nagore Calvo Mendizabal: Crisis management, re-centralization and the politics of austerity in Spain. In: International Journal of Iberian Studies, 27:1/2014, S. 3–20

Lukas Oberndorfer: Hegemoniekrise in Europa – Auf dem Weg zu einem autoritären Wettbewerbsetatismus? In: Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“ (Hrsg.): Die EU in der Krise. Zwischem autoritärem Etatismus und europäischem Frühling. Westfälisches Dampfboot, Münster 2012, S. 50–72

Lukas Oberndorfer: Spanien zwischen Aufbruch und Restauration. In: Kurswechsel 2/2016, S. 82–88.

Raul Zelik: 13 FAQs zu Katalonien, Republik und Unabhängigkeit. Unter: https://www.raulzelik.net/baskenland-texte/502-12-faqs-zu-katalonien-republik-und-unabhaengigkeit-blog-9-10-2017 (letzter Zugriff: 17.10.2017)