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Das Damoklesschwert der Unsicherheit Über die Geschichte und Funktionsweise des Mechanismus „Bleiberecht“ Mit der Bleiberechts-Novelle von März 2009 ist das Migrationsrecht in Österreich wieder auf dem Stand von 1993. Auf das damals erklärte Ziel der „Strukturbereinigung des Gastarbeiterproblems“ folgt die Abschreckung vieler durch ein „Recht“ im Ausnahmefall. ** „Abgelaufenes Visum wird nicht verlängert. Erstantrag vom Ausland“ (1)** Wenn etwas innerhalb eines Nationalstaates restriktiv gehandhabt wird, dann der Bereich der Regulation des Zugangs zum Territorium. Es darf sich nichts und niemand da aufhalten, dessen Aufenthalt und Verbleib nicht registriert sind, und vieles davon ist im Bereich des Vorübergehenden angesiedelt. Darum also Bleiberecht. Das Recht auf Verbleib wird offiziell als ein Recht auf eine bestimmte limitierte Form der Mobilität verstanden und präsentiert. In den Einwanderungsländern des Zentrums ist das aber auch eine Form der Platzierung außerhalb des demokratischen Territoriums. Denn es ist keineswegs an das Recht eines Mitentscheidens gebunden, sondern allein an das Recht, sich als billige Arbeitskraft dem System der Mehrwertproduktion innerhalb eines bestimmten vom Staat unterstützten Kapitalismus zur Verfügung zu stellen. Bedingungslos zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht formiert sich aus einem Parallelrechtssystem für die Anderen, für die Fremden, für die AusländerInnen usw. Es schließt die Garantie eines neutralen rechtlichen Prozesses aus, und es ist nichts anderes als das Recht der Stärkeren zu bestimmen, was ihren Nutzen vergrößert – in unserem Fall den Nutzen eines an Glaubwürdigkeit verlierenden Nationalstaates. Des Nationalstaates Österreich, der diese Bezeichnung, seit er der EU beigetreten ist, realistisch gesehen gar nicht mehr verdient. Das führt zu einem weiteren Gedanken: Ist es nicht so, dass der Arbeitsmarkt des Nationalstaates nur ein Teil des weltweiten Arbeitsmarktes ist? Besteht dieser weltweite Arbeitsmarkt nicht aus einem parallel funktionierenden System der Ausschließung und Einschließung der Arbeitskraft zwecks ihrer unmittelbaren Verfügbarkeit? Sind die MigrantInnen, als Teil dieses Arbeitsmarktes, nicht ein permanent hervorzubringendes Ziel dieser Funktionsweise des Weltarbeitsmarktes? Auf alle diese Fragen lässt sich ohne große Schwierigkeiten mit einem Ja antworten. Genau dadurch gelangen wir zur zentralen Funktionsweise des Mechanismus „Bleiberecht“. Es handelt sich nicht um ein „Recht“, das da ausgerufen wird, sondern allein um ein weiteres restriktives Gesetz, in dessen Rahmen die Unsicherheit der ArbeiterInnen der zweiten Klasse, der MigrantInnen, hoch gehalten werden soll. Gerade jetzt, wo die Wirtschaftskrise tobt und es auch für die Regierenden eng werden kann, wird ein weiteres Mal das getan, was seit jeher getan wurde: MigrantInnen werden an ihren Platz verwiesen. Den Platz, den sie annehmen müssen, sonst werden sie ausgewiesen. Es handelt sich somit nicht um Recht oder Pflicht oder Integration oder Unmenschlichkeit, sondern allein um eine bedingungslose Verfügungsgewalt, was da in Gesetzesform dokumentiert und parlamentarisch durch die große Koalition beschlossen wurde. Die alleinige Funktion davon ist: Abschreckung! Das Damoklesschwert der Unsicherheit wird ein weiteres Mal geschwungen. Und nicht vergessen: Nicht die Opfer des Gesetzes sind das primäre Ziel des Gesetzes – sie sind nur der Kollateralschaden davon –, sondern alle anderen, die jederzeit zu Opfern werden können. An die richtet sich das Gesetz, um ihre gehorsame Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die rassistisch organisierte Ordnung verlangt nach Ruhe in unsicheren Zeiten. Ich verspüre keine große Lust, auf die Rechtfertigung von Maria Fekter einzugehen. Obwohl natürlich ein paar Perlen hier durchaus Platz haben könnten. „Ein Bleiberecht wirkt wie ein Staubsauger“ und „Die Einbrecher machen sich hier wie die Heuschrecken über uns her“ sind unübertrefflich, wenn der Wahn dieser konservativen Frau zu beschreiben wäre. An und für sich handelt es sich dabei um nichts anderes als um Vorstellungen der primitiveren Teile des Wiener Bürgertums. Solcher Typus ist vor allem im ersten Wiener Bezirk beheimatet. Nun aber trägt diese Frau, die in diesem Land Innenministerin ist, die Verantwortung für das neue Bleiberechtsgesetz, und darum ist es notwendig, ihre Verhaltensweise in einen historischen Kontext zu stellen. Die meisten LeserInnen dieses Textes werden sich wahrscheinlich kaum an den Namen Franz Löschnak erinnern. Nicht minder aggressiv, gehört(e) dieser dem Typus des Aufsteigers aus Favoriten an, der gerne einmal den Status der Primitiven bei den Bürgerlichen erreicht hätte. Hier werden diese zwei Typen zusammen gebracht, weil sie beide – als InnenministerInnen – Gesetze verabschiedet haben, die den Aufenthalt der MigrantInnen in Österreich regeln. Bedingt durch bestimmte Ansätze und Paragraphen im neuen Bleiberechtsgesetz soll hier daran erinnert werden, dass dieses nichts anderes ist, als die Fortsetzung des politischen Vermächtnisses von Löschnak (und Manfred Matzka, Joseph Hesoun, Johann Hatzl, Joseph Cap, um nur einige der damaligen Drahtzieher zu benennen). Der Rassismus der jetzigen ÖVP-Innenministerin ist einer, der Anfang der 1990er Jahre auch einer des sozialdemokratischen Innenministers war. Auch Löschnak behauptete 1992: „Die wachsenden Kriminalitätsraten zwingen uns zu Maßnahmen.“ (2) Die sozialen Typen kommen und gehen – nur Rassismus bleibt! Was aber ist dazwischen passiert? Haben wir nicht die intensiven Jahre des „Widerstandes“ gegen Rassismus gehabt? Ja, gegen „Rassismus“, der als Reinkarnation in der Gestalt des Kärntner Kasperls vielen sehr gelegen kam und vieles verdeckte, was sich an systematischen Restriktionen auf der Gesetzesebene abspielte. Jedenfalls sind die Handlungen von Fekter nichts anderes als die damaligen Handlungen von Löschnak, und diese waren und sind nichts anderes als die Handlungen von damals Busek, Vranitzky und Verzetnitsch und jetzt Faymann, Hundstorfer und Fogler oder der Sippe Pröll und deren Mann für’s Grobe, Strasser. Diese Namen stehen, selbst ausgerufen, für angebliche Rattenfänger, die permanent im Begriff sind, die Rechten als WählerInnen zu gewinnen. Das ist eine Seite der Medaille. Diese Namen aber stehen auch für die Institutionen dahinter und sind Bezeichnungen für einen antidemokratischen totalitären Rassismus. Wobei zu bemerken ist, dass sie das alles im Namen der „Demokratie“ tun. Diese soll vor angeblich kriminellen Elementen geschützt werden. Und die Rechten sollen als WählerInnen angeworben werden, indem die ganze Gesellschaft nach rechts getrimmt wird. Das Bleiberecht, das vor kurzem beschlossen wurde, ist ein Teil dieses Diskurses und fußt auf einer Menge anderer Versuche, MigrantInnen bedingungslos in einer unterwürfigen Position zu halten. Ein rassistischer Staat kann eben nicht die demokratische Freiheit all seiner BürgerInnen garantieren, mehr noch, er ist auf einem grundsätzlichen Bruch mit dieser aufgebaut, weil sonst sein Interesse an der Ausbeutung großer Teile der eigenen Bevölkerung nicht mehr funktioniert. Darum bemüht man und frau die Rassismen in ihren verschiedenen Ausformungen. Die Restriktionen sind schon längst erfunden worden. Zum Beispiel, dass es im Fall einer Fristversäumnis zu einem Aufenthaltsverlust kommt. Das stand um einiges hinterfotziger im Aufenthaltsgesetz von 1993. Damals hätten die Anträge einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung gestellt werden sollen, und wer sich da verspätete, musste ausreisen und alle Hoffnungen auf eine Wiedereinreise aufgeben. Die Dreistigkeit der damaligen Behörden dokumentiert sehr gut jener Zettel bei den Wiener Behörden, der als Eingangszitat zum Text dient. Und auch die Bestimmung der sogenannten Patenschaft „orientiert sich an einem seit 1992 existierten Instrument, nämlich der Haftungserklärung im Niederlassungsgesetz“ (3). Fekter erfindet nicht, sie übernimmt das schon bestehende Druckinstrumentarium und aktualisiert es, indem sie es wieder parlamentarisch beschließen lässt. Geschichtlich betrachtet war das Aufenthaltsgesetz im Jahr 1993 der menschenverachtendste Versuch in diese Richtung – auch damals von der großen Koalition beschlossen. Ziel dieses Gesetzes war „eine Strukturbereinigung des Gastarbeiterproblems“, wie das in den Erläuterungen dazu steht. (4) Einer der seltenen, leider schon verstorbenen Journalistenbarden mit moralischem Gewissen in diesem Land kommentierte zu jener Zeit: „Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, Österreich ausländerrein zu machen.“ (5) Mittels Bestimmungen wie zu spät eingebrachten Anträgen, zu kleinen Wohnungen und vielen anderen Fallen wurden damals Abertausende von MigrantInnen aus Österreich vertrieben. Viele dieser Bestimmungen wurden später von verschiedenen Rechtsinstanzen aufgehoben. Die Opfer dieser Auswirkungen wurden aber nie rehabilitiert. Nun geht es darum, wieder einmal die Unsicherheit der MigrantInnen zu vergrößern – und wenn der Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof mal die eine oder andere Bestimmung in ein paar Jahren aufheben wird, ist das egal, denn bis dahin wird diese schon längst ihr Ziel erreicht haben. P.S.: Wo die jetzige Innenministerin Recht hat, da sollen wir ihr auch Recht geben. Im Jahr 2008 liefen viele von NGOs initiierte Aktionen unter dem Titel „Bleiberecht jetzt!“. Eine der Forderungen dabei war auch mehr Menschlichkeit gegenüber MigrantInnen. Darauf antwortete Maria Fekter: „Menschlich soll man immer sein. Aber wenn die Menschlichkeit als Argument verwendet wird, dann ist dem Gnaden und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Menschlichkeit ist eine Haltung.“ (6) Was die Menschlichkeit betrifft, hat sie Recht, was aber die „Gnade“ und „Willkür“ betrifft, da sei sie an die Bestimmungen des Bleiberechts erinnert, wo in bestimmten Fällen nur ihre Gnädigkeit diejenige ist, die das Recht hat, das Anwesenheitsprivileg zu gewähren. Das ist individuell betrachtet auch eine Haltung, nämlich die der Innenministerin selbst, allerdings eine, die mit den harten Geschützen der Bandagen der Legislative und Exekutive auf diejenigen losgeht, die keine demokratische Möglichkeit haben, dagegen zu agieren. Macht ist eine Haltung, hinter der die bedingungslosen Durchsetzungsinstrumente für die Disziplinierung der Verhaltensweisen der Anderen lauern. Fußnoten (1) Eine handgeschriebene Mitteilung im August 1993 im 2. Wiener Gemeindebezirk im Amtshaus. Zitiert nach Irene Jancsy/Christa Zöchling: „Schleicht euch!“, in: Profil, Nr. 32, 09.08.1993 (2) „Österreich will Fremdendatei“, in: Die Presse, 16.01.1992 (3) „Wien soll Oberösterreich werden“, Interview mit Maria Fekter, in: Wiener Zeitung, 12.03.2009 (4) Jancsy/Zöchling, 1993 (5) Hubertus Czernin: „Ausländerrein“, in: Profil, Nr. 32, 09.08.1993 (6) „Unter meinem Berufspanzer ist die Haut dünn“, Interview mit Maria Fekter, in: Kurier, 01.02.2008 online seit 26.06.2009 17:03:50 (Printausgabe 46) autorIn und feedback : Ljubomir Bratic |
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